1. Anbieter, Geltungsbereich und Zielgruppe
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die entgeltliche oder testweise Nutzung der digitalen BodyMetrics-Plattform zwischen BodyMetrics, Inhaber Florian Petry, Eggenfeldener Str. 1, 84571 Reischach, Deutschland (nachfolgend „BodyMetrics“), und registrierten Coaches, Personal Trainern sowie sonstigen gewerblich oder selbstständig handelnden Geschäftskunden (nachfolgend gemeinsam „Coach“).
Das Angebot für Coaches richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit der Registrierung bestätigt der Coach, die Plattform in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen. Für die rein technische Nutzung durch Coachees gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen. Der zwischen Coach und Coachee geschlossene Coachingvertrag ist kein Vertrag mit BodyMetrics.
Da der von diesen AGB erfasste Plattformvertrag ausschließlich mit Unternehmern geschlossen wird, finden verbraucherschützende Vorschriften – insbesondere das Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB, die Kündigungsbutton-Pflicht nach § 312k BGB sowie die Vorschriften über Verbraucherverträge über digitale Produkte nach §§ 327 ff. BGB – auf dieses Vertragsverhältnis keine Anwendung. Diese Vorschriften können allenfalls im Verhältnis zwischen Coach und Coachee einschlägig sein; die entsprechenden Informations- und Umsetzungspflichten obliegen in diesem Fall dem Coach als Vertragspartner des Coachees (siehe Ziffer 6). BodyMetrics tritt selbst zu keinem Zeitpunkt als Verkäufer oder Diensteanbieter gegenüber einem Coachee auf, auch nicht bei über die Plattform abgewickelten einmaligen Zusatzleistungen, die stets unmittelbar zwischen Coach und Coachee zustande kommen.
Coaches nutzen BodyMetrics ausschließlich über die webbasierte Plattform. Die native BodyMetrics-App ist derzeit ausschließlich für Coachees bestimmt; Fragen des Vertragsschlusses über einen App Store richten sich daher nicht nach diesen AGB, sondern – soweit einschlägig – nach den Nutzungsbedingungen.
Abweichende Bedingungen des Coaches gelten nur, wenn BodyMetrics ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen und ausdrücklich vereinbarte Sonderkonditionen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsgegenstand und Rolle von BodyMetrics
BodyMetrics stellt eine webbasierte Software-as-a-Service-Plattform für die Organisation und Durchführung von Online-Coachings bereit. Der konkrete Funktionsumfang kann insbesondere Kundenverwaltung, Trainings- und Ernährungsplanung, Check-ins, Fortschrittsdokumentation, Chat, Medien- und Dokumentenfunktionen, Community-Funktionen, Einladungs- und Registrierungsabläufe sowie Zahlungs- und Abrechnungsfunktionen umfassen.
BodyMetrics stellt die technische Infrastruktur bereit. BodyMetrics wird nicht selbst Partei des Coachingvertrags, erbringt keine Trainings-, Ernährungs-, Gesundheits-, Heil- oder Beratungsleistung gegenüber dem Coachee und schuldet keinen bestimmten Coaching-, Gesundheits-, Gewichts- oder Trainingserfolg. Für Inhalt, Umfang, Qualität, Rechtmäßigkeit und Durchführung seiner Angebote bleibt ausschließlich der jeweilige Coach verantwortlich.
Soweit BodyMetrics Rechnungen, Benachrichtigungen, Vertragsdaten oder Zahlungsabläufe technisch erzeugt oder verwaltet, geschieht dies als Plattform- und Abrechnungsunterstützung. Der Coach bleibt Leistungserbringer und – soweit auf der Rechnung ausgewiesen – Rechnungsaussteller gegenüber seinem Coachee. Eine steuerliche oder rechtliche Beratung des Coaches ist damit nicht verbunden.
3. Registrierung und Vertragsschluss
Die Darstellung von BodyMetrics auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Coach gibt durch Absenden der Registrierung unter Einbeziehung dieser AGB und der Nutzungsbedingungen ein Angebot auf Abschluss eines Plattformvertrags ab. Der Vertrag kommt mit Freischaltung des Coach-Kontos, einer ausdrücklichen Annahmebestätigung oder der erstmaligen Bereitstellung der Plattform zustande.
Der Coach muss vollständige und zutreffende Angaben machen und Änderungen seiner Stamm-, Kontakt-, Unternehmens-, Steuer- und Abrechnungsdaten unverzüglich aktualisieren. BodyMetrics darf geeignete Nachweise zur Unternehmereigenschaft, Identität oder Vertretungsberechtigung verlangen.
Ein Anspruch auf Registrierung oder Freischaltung besteht nicht. BodyMetrics kann eine Registrierung insbesondere bei unvollständigen Angaben, erkennbaren Sicherheitsrisiken, früheren erheblichen Vertragsverstößen oder fehlender technischer bzw. rechtlicher Eignung ablehnen.
4. Testphase
Die Nutzung der Plattform ist für den Coach derzeit kostenlos, bis erstmals eine aktive Coaching-Verbindung zu einem Coachee besteht; ab dann fällt die monatliche Plattformgebühr gemäß der bei Vertragsschluss angezeigten Preisübersicht an. Soweit bei der Registrierung darüber hinaus eine gesonderte kostenlose Testphase angeboten wird, gelten Dauer, Beginn und Funktionsumfang gemäß der bei Vertragsschluss angezeigten Leistungsbeschreibung.
Während der Testphase kann der Funktionsumfang technisch oder aus Gründen der Zahlungs- und Identitätsprüfung eingeschränkt sein. Soweit für kostenpflichtige Coachings Stripe Connect erforderlich ist, muss der Coach das dortige Onboarding vollständig und wahrheitsgemäß durchführen. Ist die erforderliche Zahlungs- oder Auszahlungsfreigabe noch nicht erteilt, darf BodyMetrics insbesondere neue kostenpflichtige Einladungen oder Zahlungen sperren; bestehende Zugänge können im angezeigten Umfang fortbestehen.
Eine Testphase begründet keinen Anspruch auf dauerhafte kostenlose Nutzung. Sonderaktionen, individuell gewährte Konditionen und Testzugänge gelten nur im jeweils ausdrücklich zugesagten Umfang.
5. Leistungen, Weiterentwicklung und Verfügbarkeit
BodyMetrics stellt die vertraglich vereinbarten Funktionen während der Vertragslaufzeit über das Internet bereit. Einzelne Funktionen können von Drittanbietern, kompatiblen Endgeräten, Browsern, Schnittstellen oder zusätzlichen Freigaben abhängen. Ein Anspruch auf bestimmte zukünftige Funktionen oder auf die dauerhafte Beibehaltung nicht ausdrücklich vereinbarter Beta-, Test- oder Zusatzfunktionen besteht nicht.
BodyMetrics darf die Plattform weiterentwickeln, Sicherheitsmaßnahmen anpassen und Funktionen ändern, wenn der vertragsgemäße Gesamtzweck erhalten bleibt und die Änderung für den Coach zumutbar ist. Wesentliche nachteilige Änderungen werden nach Maßgabe von Ziffer 18 angekündigt.
Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit ist technisch nicht geschuldet. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsupdates, Störungen von Telekommunikationsnetzen oder Leistungen Dritter sowie durch Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von BodyMetrics entstehen. Planbare, länger dauernde Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.
5a. Mängelrechte
Da der Coach die Plattform als Unternehmer nutzt, gelten die besonderen verbraucherschützenden Vorschriften für digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB) für dieses Vertragsverhältnis nicht; es gelten die allgemeinen gesetzlichen Mängelrechte für Dienst- bzw. Mietverträge über Software, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
BodyMetrics behebt innerhalb angemessener Zeit Mängel, die die vertragsgemäße Nutzung der Plattform mehr als unerheblich beeinträchtigen und die dem Coach unverzüglich, möglichst unter Angabe der Fehlerumstände, angezeigt werden. Eine Nacherfüllung kann nach Wahl von BodyMetrics durch Fehlerbeseitigung oder Bereitstellung einer funktionsfähigen Umgehungslösung erfolgen. Gelingt die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist nicht, kann der Coach die vertraglichen Rechtsbehelfe geltend machen, die ihm nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften zustehen.
Für Mängel, die auf einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung, einer eigenmächtigen Änderung der Plattform durch den Coach, auf Drittanbieterdiensten außerhalb des Einflussbereichs von BodyMetrics oder auf einer vom Coach zu vertretenden fehlerhaften Konfiguration beruhen, haftet BodyMetrics nicht.
6. Pflichten und Verantwortung des Coaches
Der Coach ist für seine berufliche Qualifikation, erforderliche Erlaubnisse, die rechtliche Zulässigkeit seiner Leistungen und Werbung sowie für die Einhaltung berufs-, wettbewerbs-, verbraucher-, steuer- und gesundheitsrechtlicher Vorgaben selbst verantwortlich.
Der Coach informiert Coachees vor Vertragsschluss vollständig über Identität, Leistung, Gesamtpreis, Laufzeit, Kündigung, Widerrufsrecht und sonstige gesetzlich erforderliche Vertragsinformationen.
Der Coach verwendet keine unzulässigen Heil-, Erfolgs- oder Gesundheitsversprechen und stellt klar, dass Coaching keine medizinische Diagnose oder Behandlung ersetzt.
Der Coach verarbeitet Daten seiner Coachees nur im erforderlichen und rechtlich zulässigen Umfang, wahrt Vertraulichkeit und erteilt ausschließlich berechtigten Personen Zugriff.
Der Coach stellt sicher, dass hochgeladene Inhalte, Pläne, Bilder, Videos, Marken und sonstige Materialien keine Rechte Dritter verletzen und nicht rechtswidrig sind.
Der Coach hält seine Rechnungs-, Steuer- und Unternehmensangaben aktuell und prüft automatisiert erzeugte Abrechnungsunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Der Coach darf BodyMetrics nicht für medizinische Notfälle, akute Krisen oder eine Tätigkeit einsetzen, die eine behördliche Erlaubnis erfordert, über die er nicht verfügt. Er hat Coachees bei entsprechenden Anzeichen an geeignete ärztliche oder sonstige Fachstellen zu verweisen.
7. Benutzerkonto und Zugangssicherheit
Zugangsdaten sind personenbezogen und geheim zu halten. Der Coach darf Zugänge nicht unbefugt übertragen, teilen, vermieten oder Dritten überlassen. Mitarbeiter oder sonstige berechtigte Personen dürfen nur über dafür vorgesehene Rollen und Zugänge eingebunden werden.
Der Coach muss BodyMetrics unverzüglich unter info@getbodymetrics.app informieren, wenn er einen Missbrauch, Verlust von Zugangsdaten oder sonstigen Sicherheitsvorfall vermutet. BodyMetrics darf betroffene Zugänge vorübergehend sperren, soweit dies zur Abwehr von Gefahren erforderlich ist.
8. Coachingverträge und Coachee-Beziehungen
Coachingverträge werden ausschließlich zwischen Coach und Coachee geschlossen. Der Coach bestimmt – im Rahmen der Plattformvorgaben und des geltenden Rechts – Leistungsinhalt, Coachingpreis und seine eigenen Vertragsbedingungen. Liegen keine wirksam einbezogenen Vertragsbedingungen des Coaches vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
BodyMetrics übernimmt weder die Prüfung des individuellen Coachingangebots noch die Gewähr dafür, dass die vom Coach verwendeten Vertragsunterlagen, Widerrufsinformationen, Preisangaben oder steuerlichen Angaben für dessen konkreten Einzelfall ausreichen. Der Coach muss seine Unterlagen bei Bedarf rechtlich und steuerlich prüfen lassen.
Der Coach darf gleichartige Leistungen auch außerhalb von BodyMetrics und zu abweichenden Bedingungen anbieten. BodyMetrics verlangt keine Preisparität und beschränkt keine zulässigen direkten Vertriebswege des Coaches.
9. Preise und Plattformgebühren
Für die Plattformnutzung gelten die bei Vertragsschluss angezeigten Preise, die jeweils aktuelle Preisübersicht oder individuell in Textform vereinbarte Konditionen. Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Plattformgebühr kann nach der Anzahl abrechenbarer aktiver Coachees gestaffelt sein. Als abrechenbar gilt grundsätzlich jeder Coachee, für den im jeweiligen Abrechnungszeitraum eine aktive Coachingverbindung oder ein abrechenbares Abonnement bestand. Bei der Ermittlung können der höchste bzw. abrechenbare Bestand des Monats, Beginn und Ende der Verbindung sowie der Abonnementstatus berücksichtigt werden. Während einer wirksam angebotenen kostenlosen Testphase beendete Verbindungen können nach der in der Plattform dargestellten Abrechnungslogik unberücksichtigt bleiben.
Wechselt der Coach aufgrund der Anzahl aktiver Coachees in eine andere Preisstufe, gilt für den betreffenden Abrechnungszeitraum der nach der Preisübersicht ermittelte Preis je abrechenbarem Coachee. Individuelle Sonderkonditionen gelten nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Anwendungsbereich.
Die Plattformgebühr wird unabhängig davon, ob der Coach die Abrechnung mit seinen Coachees über BodyMetrics oder eigenverantwortlich außerhalb der Plattform durchführt, unmittelbar und gesondert beim Coach erhoben. Der Coach hinterlegt hierfür ein Zahlungsmittel (insbesondere Kredit- oder Debitkarte bzw. SEPA-Lastschrift), über das BodyMetrics die jeweils fällige Plattformgebühr monatlich automatisiert einzieht. BodyMetrics kann die Aufnahme neuer Coachees sowie weitere kostenpflichtige Funktionen von der Hinterlegung eines funktionsfähigen Zahlungsmittels abhängig machen; zu den Folgen eines ausbleibenden Einzugs siehe Ziffer 11.
Rechnet der Coach mit seinen Coachees über BodyMetrics ab, werden deren Zahlungen unmittelbar über das eigene, vom Coach eingerichtete Stripe-Verbindungskonto abgewickelt (siehe Ziffer 10). Dem Coach steht dabei grundsätzlich der volle vom Coachee gezahlte Betrag abzüglich der von Stripe für die jeweilige Zahlung berechneten Transaktionsgebühr zu. Diese Transaktionsgebühren des Zahlungsdienstleisters werden nicht auf die Plattformgebühr angerechnet und trägt der Coach. Etwaige Rücklastschrift-, Rückerstattungs-, Währungsumrechnungs-, Streitfall- oder sonstige Zahlungsdienstleistergebühren im Zusammenhang mit Coachee-Zahlungen trägt ebenfalls der Coach, soweit sie seinem Vertrags- oder Verantwortungsbereich zuzuordnen sind.
Schlägt der automatisierte Einzug der Plattformgebühr fehl oder wird eine Lastschrift zurückgegeben, kann BodyMetrics dem Coach die hierdurch von Stripe berechneten zusätzlichen Kosten, insbesondere Rücklastschriftkosten, beim nächsten Einzugsversuch zusätzlich zur offenen Plattformgebühr in Rechnung stellen.
10. Zahlungsabwicklung über Stripe
Für die Abrechnung von Coachingzahlungen über BodyMetrics richtet der Coach ein eigenes Stripe-Verbindungskonto (Stripe Connect) ein; für den Einzug der Plattformgebühr nach Ziffer 9 hinterlegt der Coach unabhängig davon ein Zahlungsmittel bei dem von BodyMetrics hierfür geführten Stripe-Kundenkonto. Hierfür gelten jeweils zusätzlich die Bedingungen von Stripe. Der Coach schließt die erforderlichen Zahlungsdienstverträge unmittelbar mit Stripe und stellt alle für Identitäts-, Steuer-, Sanktions- und Geldwäscheprüfungen erforderlichen Informationen bereit.
Zahlungen von Coachees, die der Coach über BodyMetrics abrechnet, werden als sogenannte Direct Charges unmittelbar auf dem Stripe-Verbindungskonto des Coaches vereinnahmt. BodyMetrics ist an diesen Zahlungen selbst nicht als Zahlungsempfänger beteiligt und behält hiervon keinen Anteil ein. Die BodyMetrics-Plattformgebühr ist von dieser Zahlung unabhängig und wird ausschließlich nach Maßgabe von Ziffer 9 gesondert über das hierfür vom Coach hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen. Der Coach ermächtigt BodyMetrics und Stripe, die nach der Preisvereinbarung geschuldete Plattformgebühr sowie damit im Zusammenhang stehende Kosten nach Ziffer 9 Absatz 6 über das hierfür hinterlegte Zahlungsmittel automatisiert einzuziehen. Abrechnungen und Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.
Bei Coaching-Abonnements, die vor Umstellung auf das in Absatz 2 beschriebene Direct-Charge-Verfahren begründet wurden, kann die Zahlung des Coachees technisch weiterhin über ein Plattform-Sammelkonto mit anschließender Auszahlung an den Coach abgewickelt werden. Auch in diesem Fall bleibt die Plattformgebühr nach Ziffer 9 unverändert unmittelbar beim Coach geschuldet.
BodyMetrics schuldet keine Auszahlung, die Stripe noch nicht freigegeben oder aufgrund gesetzlicher, regulatorischer, technischer oder risikobezogener Prüfungen zurückhält. Rückzahlungen an Coachees, Rücklastschriften und Zahlungsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einem nach Absatz 3 fortgeführten Sammelkonto-Verfahren können mit künftigen Auszahlungen oder offenen Beträgen verrechnet werden, soweit rechtlich zulässig.
11. Fälligkeit, Zahlungsverzug und Aufrechnung
Entgelte werden zu dem in der Preisübersicht, Rechnung oder Zahlungsansicht ausgewiesenen Zeitpunkt fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. BodyMetrics darf nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung kostenpflichtige Funktionen einschränken oder den Zugang sperren, wenn der Coach trotz Fälligkeit nicht zahlt. Eine vorherige Fristsetzung ist entbehrlich, wenn besondere Umstände die sofortige Sperre rechtfertigen.
Der Coach kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf er nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
12. Inhalte, Nutzungsrechte und Referenzen
Der Coach behält seine Rechte an eigenen Inhalten. Er räumt BodyMetrics für die Vertragsdauer die einfachen, räumlich unbeschränkten und auf die Vertragserfüllung begrenzten Rechte ein, Inhalte technisch zu speichern, zu vervielfältigen, zu übertragen, darzustellen und zu bearbeiten, soweit dies für Plattformbetrieb, Datensicherung, Konvertierung, Support und die vom Coach veranlasste Bereitstellung an Coachees erforderlich ist.
An der Software, Gestaltung, Marke, Dokumentation und sonstigen eigenen Inhalten von BodyMetrics verbleiben sämtliche Rechte bei BodyMetrics bzw. den jeweiligen Lizenzgebern. Der Coach erhält ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung während der Vertragslaufzeit.
Eine öffentliche Nutzung von Name, Logo oder Marken des Coaches als Referenz erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung. Technisch notwendige Darstellung des Coachingnamens und Profilmaterials auf einem vom Coach eingerichteten öffentlichen Profil ist von der vertragsgemäßen Nutzung umfasst.
13. Verbotene Nutzung und Community
Untersagt sind insbesondere rechtswidrige, diskriminierende, beleidigende, gewaltverherrlichende, pornografische, täuschende oder schadcodehaltige Inhalte, unbefugte Werbung oder Spam, die Verletzung fremder Rechte, die Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen sowie automatisierte Zugriffe, die den Plattformbetrieb beeinträchtigen.
Für Community-Inhalte gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen. BodyMetrics darf Inhalte prüfen, in ihrer Sichtbarkeit beschränken oder entfernen und Konten verwarnen oder sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechts- oder Vertragsverstöße bestehen. Gesetzlich vorgesehene Begründungs-, Beschwerde- und Abhilfemöglichkeiten bleiben unberührt.
14. Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Vertraulichkeit
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch BodyMetrics richtet sich nach der Datenschutzerklärung. Soweit BodyMetrics personenbezogene Daten im Auftrag des Coaches verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Soweit Coach und BodyMetrics jeweils eigene Zwecke und Mittel bestimmen, handeln sie datenschutzrechtlich eigenverantwortlich.
Der Coach stellt sicher, dass für die Verarbeitung und Übermittlung von Coachee-Daten eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht, erforderliche Informationen erteilt und gegebenenfalls wirksame Einwilligungen eingeholt wurden. Gesundheitsdaten dürfen nur im erforderlichen Umfang und unter Beachtung von Art. 9 DSGVO verarbeitet werden.
Beide Parteien behandeln als vertraulich erkennbare Geschäfts- und Betriebsinformationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
15. Datenzugang und Vertragsende
Während einer aktiven Coach-Coachee-Zuordnung erhält der Coach innerhalb der vorgesehenen Funktionen Zugriff auf die von ihm oder dem zugeordneten Coachee bereitgestellten und auf die im Coaching erzeugten Daten, insbesondere Profil-, Kommunikations-, Trainings-, Ernährungs-, Check-in-, Fortschritts- und Abrechnungsdaten. Kein Zugriff besteht auf Daten anderer Coaches oder nicht zugeordneter Nutzer sowie auf interne Sicherheits-, System- oder Geschäftsgeheimnisdaten von BodyMetrics.
BodyMetrics hat im erforderlichen Umfang technischen und administrativen Zugriff auf Konto-, Nutzungs-, Support-, Sicherheits-, Kommunikations- und Abrechnungsdaten. Eine Weitergabe an Dienstleister oder sonstige Dritte erfolgt nur nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der anwendbaren Datenschutzvereinbarungen. Eine nicht für den Plattformbetrieb erforderliche Vermarktung individueller Coachee-Gesundheitsdaten findet nicht statt.
Nach Vertragsende entfällt der Plattformzugang grundsätzlich zum Wirksamkeitszeitpunkt der Beendigung. Der Coach ist dafür verantwortlich, zuvor verfügbare Daten und Unterlagen zu exportieren, soweit die Plattform eine Exportmöglichkeit anbietet und gesetzliche Rechte der Betroffenen nicht entgegenstehen. Anschließend werden Daten nach dem Lösch- und Aufbewahrungskonzept von BodyMetrics gelöscht, anonymisiert oder für gesetzliche Aufbewahrungs- und Nachweiszwecke gesperrt. Ein fortdauernder Zugriff ist nicht geschuldet.
16. Sperrung und außerordentliche Kündigung
BodyMetrics darf einzelne Funktionen oder das Konto vorübergehend einschränken oder sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Rechts- oder Vertragsverstoß, eine Gefährdung von Nutzern, Daten oder Systemen, unbefugten Zugriff, Zahlungsbetrug oder erhebliche Zahlungsrückstände bestehen. Die Maßnahme muss unter Berücksichtigung der betroffenen Interessen verhältnismäßig sein.
Soweit die Verordnung (EU) 2019/1150 anwendbar ist, erhält der Coach vor oder zeitgleich mit einer Einschränkung oder Sperrung eine Begründung auf einem dauerhaften Datenträger. Eine vollständige Beendigung durch BodyMetrics wird grundsätzlich mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden begründet. Gesetzliche Ausnahmen, insbesondere zwingende rechtliche Pflichten, dringende Sicherheitsgründe oder wiederholte erhebliche Verstöße, bleiben unberührt.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Vor einer Kündigung wegen behebbarer Pflichtverletzung ist grundsätzlich erfolglos abzumahnen und eine angemessene Abhilfefrist zu setzen, sofern dies nicht unzumutbar ist.
17. Laufzeit und ordentliche Kündigung
Sofern keine feste Laufzeit oder abweichende Kündigungsfrist vereinbart wurde, läuft der Plattformvertrag auf unbestimmte Zeit. Der Coach kann ihn über die in der Plattform vorgesehene Kontofunktion oder per E-Mail an info@getbodymetrics.app kündigen.
Bestehen bei Kündigung noch aktive Coachee-Beziehungen, kann die Beendigung aus Gründen eines geordneten Übergangs bis zu 30 Tage nach Zugang der Kündigung wirksam werden. Ohne aktive Coachees kann die Beendigung sofort erfolgen. Bis zum Wirksamkeitszeitpunkt bleiben entstandene Entgeltansprüche und die Verantwortung des Coaches gegenüber seinen Coachees bestehen.
Mit Eingang einer Kündigung kann BodyMetrics neue öffentliche Registrierungen, Einladungen und Referral-Funktionen deaktivieren. Der Coach muss seine Coachees rechtzeitig über das Ende seines Angebots informieren und offene Coachingverträge ordnungsgemäß abwickeln.
18. Änderungen dieser AGB und der Leistungen
BodyMetrics kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere eine Rechtsänderung, Sicherheitsanforderung, technische Weiterentwicklung, neue oder geänderte Funktionen, Änderungen eingesetzter Dienste oder eine notwendige Schließung von Regelungslücken. Das vertragliche Gleichgewicht darf nicht unangemessen zulasten des Coaches verschoben werden.
Vorgeschlagene Änderungen werden dem Coach in Textform auf einem dauerhaften Datenträger mit einer angemessenen Frist angekündigt. Soweit die Verordnung (EU) 2019/1150 anwendbar ist, beträgt die Frist grundsätzlich mindestens 15 Tage und wird verlängert, wenn der Coach erhebliche technische oder geschäftliche Anpassungen vornehmen muss. Der Coach kann vor Ablauf der Frist kündigen. Änderungen werden nicht rückwirkend vorgenommen, außer wenn eine gesetzliche Pflicht dies erfordert oder die Änderung ausschließlich vorteilhaft ist.
Keine Vorankündigungsfrist ist erforderlich, soweit BodyMetrics aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben handeln oder eine unvorhersehbare und unmittelbar drohende Gefahr für Plattform, Nutzer oder Daten abwehren muss. Preisänderungen für laufende Verträge werden gesondert und mit angemessener Vorlaufzeit mitgeteilt; ein ausdrücklich vereinbartes Sonderkündigungsrecht bleibt unberührt.
19. Haftung
BodyMetrics haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Coach regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
BodyMetrics haftet nicht für Coachinginhalte, Gesundheitsentscheidungen, Äußerungen oder Pflichtverletzungen von Coaches oder Coachees, für die Verfügbarkeit externer Netze und Drittanbieterdienste außerhalb des Einflussbereichs von BodyMetrics sowie für Datenverluste, die bei zumutbarer eigener Datensicherung des Coaches vermeidbar gewesen wären. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von BodyMetrics.
20. Freistellung
Der Coach stellt BodyMetrics von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Coach zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung, seinen Coachinginhalten, einer Verletzung von Informations-, Verbraucher-, Datenschutz-, Steuer- oder Schutzrechten oder einer sonstigen Pflichtverletzung beruhen. Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. BodyMetrics informiert den Coach unverzüglich und ermöglicht ihm, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, an der Verteidigung mitzuwirken.
21. Beschwerden und Konfliktlösung für Coaches
Coaches können Beschwerden zu technischen Problemen, Maßnahmen von BodyMetrics oder einer möglichen Nichteinhaltung dieser AGB kostenfrei an info@getbodymetrics.app richten. Die Beschwerde soll Konto-E-Mail, betroffenen Vorgang, Zeitpunkt und eine nachvollziehbare Beschreibung enthalten. BodyMetrics prüft Beschwerden in angemessener Zeit, berücksichtigt vergleichbare Fälle nach einheitlichen Maßstäben und teilt das Ergebnis in verständlicher Form mit.
BodyMetrics ist zum Stand dieser AGB ein kleines Unternehmen im Sinne des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG. Die Verpflichtungen zur Einrichtung eines internen Beschwerdemanagementsystems und zur Benennung von Mediatoren nach Art. 11 und 12 der Verordnung (EU) 2019/1150 finden daher derzeit keine Anwendung. Das freiwillig angebotene Beschwerdeverfahren und der Rechtsweg bleiben hiervon unberührt.
Öffentliche Coach-Profile werden derzeit nicht in einem allgemeinen, provisionsabhängigen Marktplatz-Ranking gelistet. Community-Beiträge können nach vom Nutzer gewählten Kriterien wie Aktualität, Reaktionen oder Kommentaren sortiert werden; diese Sortierung entscheidet nicht über die Sichtbarkeit oder Vergütung von Coachingangeboten gegenüber Verbrauchern.
22. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Coach Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von BodyMetrics.
Vertragsänderungen und Nebenabreden sollen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen bleiben unabhängig von dieser Formregel wirksam. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Vertragssprache ist Deutsch. Kontakt für vertragsbezogene Anliegen: info@getbodymetrics.app.
